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FC Röhlingen 1948 e.V.

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1948 e.V.

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Der FC Röhlingen ist Mitglied der Vereinsfreundschaft mit dem
1. FC Heidenheim

Wir freuen uns, dass Sie sich für das Sportangebot des FC Röhlingen interessieren. Um „reinzuschnuppern“, können Sie bei den ersten 4 Übungsstunden kostenlos mitmachen. Danach ist eine weitere Teilnahme nur noch möglich, wenn Sie dem Verein beitreten. Vereinsmitglieder sind über den Württembergischen Landessportbund versichert. Solange Sie noch nicht Mitglied sind, erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr.

Zum Anmelden können Sie folgende Mitgliedserklärung downloaden. Bitte ausgefüllt und unterschrieben abgeben beim Übungsleiter, Abteilungsleiter oder in den Briefkasten des Vereinsheims An der Sechta 2/1 einwerfen. Es können auch die Seiten eingescannt und per e-mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gesendet werden. Bitte die Unterschrift beim SEPA-Lastschriftmandat nicht vergessen.

Bei weiteren Fragen senden Sie einfach eine e-mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 Formular Mitgliedserklärung als PDF-Datei zum ausdrucken

Infos für Neueinsteiger zum ausdrucken


Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DS-GVO

Verantwortliche im Sinne des Art. 13 Abs. 1 lit. a) DS-GVO ist beim FC Röhlingen 1948 e.V.

Vorstand Schriftverkehr Alexandra Fisel
Regerstraße 17
73479 Ellwangen
Tel. 0175-4053910
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Der FC Röhlingen 1948 e.V. verarbeitet folgende personenbezogene Daten:

  • Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung werden der Name, Vorname, Geburtstag, Adresse, Geschlecht, Funktion im Verein, erhaltene Ehrungen, Telefonnummer, Telefaxnummer, Mobilnummer, e-mail Adresse, Ein- und Austrittsdatum Abteilung, Zugehörigkeit zu einer Mannschaft oder Sportgruppe im Verein verarbeitet.
    Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DS-GVO.
  • Zum Zwecke der Beitragsverwaltung wird die Bankverbindung verarbeitet.
    Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DS-GVO.
  • Zum Zwecke der Lohnabrechnung werden von den Beschäftigten des FC Röhlingen 1948 e.V. Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, Mobilnummer, e-mail Adresse, Rentenversicherungsnummer, Krankenkasse, Bankverbindung verarbeitet.
    Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DS-GVO.
  • Zum Zwecke der Außendarstellung werden Fotos der Mitglieder/von Veranstaltungen auf der Vereinswebseite www.fc-roehlingen.de veröffentlicht.
    Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit a) DS-GVO.
  • Zum Zwecke der Eigenwerbung des FC Röhlingen 1948 e.V. wird Werbung an die E-Mail-Adresse der Mitglieder versendet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. f) DS-GVO.

Als Mitglied des Württembergischen Landessportbundes e.V. ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den Verband zu melden. Übermittelt werden dabei Vor- und Nachname, das Geburtsdatum, das Geschlecht, ausgeübte Sportarten im Verein und die Vereinsmitgliedsnummer. Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitglieder) die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie der Bezeichnung der Funktion im Verein. Im Rahmen von Ligaspielen oder Turnieren meldet der Verein Ergebnisse und besondere Ereignisse an den Verband.

Im Rahmen der Cloud-Mitgliederverwaltung werden die personenbezogenen Daten unserer Mitglieder bei pro-WINNER GmbH, Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart gespeichert.

  • Die für die Daten Mitgliederverwaltung notwendigen Daten (Name, Vorname, Geburtstag, Adresse, Geschlecht, Funktion im Verein, erhaltene Ehrungen, Telefonnummer, Telefaxnummer, Mobilnummer, e-mail Adresse, Ein- und Austrittsdatum Abteilung, Zugehörigkeit zu einer Mannschaft oder Sportgruppe im Verein) werden 2 Jahre nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft gelöscht.
  • Die für die Lohnabrechnung der im Verein beschäftigten Personen notwendigen Daten (Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, Mobilnummer, e-mail Adresse, Rentenversicherungsnummer, Krankenkasse, Bankverbindung) werden nach 10 Jahren gelöscht (gesetzliche Aufbewahrungsfrist).
  • Die für die die Beitragsverwaltung notwendigen Daten (Bankverbindung) werden nach 10 Jahren gelöscht.
  • Die IP-Adressen, die beim Besuch der Vereinswebseite gespeichert werden, werden nach 30 Tagen gelöscht.
  • Im Falle des Widerrufs der Einwilligung werden die Daten unverzüglich gelöscht.

Dem Vereinsmitglied steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu. Das Vereinsmitglied hat das Recht, seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Dem Vereinsmitglied steht ferner ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu.

 

Beiträge FC Röhlingen

Personenkreis Hauptverein Breitensport Fussball Tennis
Mitglieder bis 13 Jahre € 31,- € 15,- € 25,- €  15,-
Mitglieder bis 17 Jahre € 33,- € 15,- € 25,- €  15,-
Mitglieder ab 18 Jahre € 41,- € 20,- € 40,- €  60,-
Passive Mitglieder ab 18 Jahre € 20,- - - -
Passive Mitglieder bis 18 Jahre € 11,- - - -
Familienbeitrag mit 2 Elternteilen € 88,- - - € 120,-
Familienbeitrag mit einem Elternteil € 63,- - - €  70,-

 Bei Beitrag auf Rechnung wird eine Gebühr von 2,50 € erhoben.

Die Abteilung Breitensport erhebt seit 2015 für die kostenintensiven Gruppen Rope Skipping und Showakrobatik zusätzlich einen Sportartbeitrag. Dieser beträgt für

  • Mitglieder bis 17 Jahre 15 €/Jahr
  • Mitglieder ab 18 Jahre 20 €/Jahr

Folgende Personengruppen zahlen auf Antrag nur 50 % des eigentlichen Beitrags:

  • Bundesfreiwillige für die Dauer des Dienstverhältnisses
  • Personen, die ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr ableisten
  • Schwerbehinderte ab einem GdS von 50 % 
  • Schüler und Studenten ab Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Empfänger von Unterstützungsleistungen der öffentlichen Hand (z.B. ALG II,  SGB XII-Leistungen)

Der Antrag muss, außer bei den Schwerbehinderten, jährlich neu gestellt werden.

Bei sozialen Härtefällen kann auf Antrag der Vereinsrat eine Beitragsbefreiung/-reduzierung für Kinder und Jugendliche im Einzelfall beschließen.

Bei weiteren Härtefällen kommen Sie gerne auf uns zu.

Erfolgt der Beitritt nach dem 30.06. eines Jahres wird nur noch der halbe Beitrag erhoben, ab November wird kein Beitrag mehr erhoben.

Der Hauptvereinsbeitrag ist von jedem Mitglied zu entrichten. Der Abteilungsbeitrag richtet sich nach der jeweiligen Abteilungszugehörigkeit.

Beispiele:
Ein zehnjähriges Kind, das am Turnen (Breitensport) teilnimmt, zahlt im Jahr € 31,-- an den Hauptverein und € 15,-- an die Breitensportabteilung, insgesamt also € 46,--.

Ein vierzehnjähriges Kind, das am Rope Skipping (Breitensport) teilnimmt, zahlt im Jahr € 33,-- an den Hauptverein, € 15,-- an die Breitensportabteilung und € 15,-- Sportartbeitrag, insgesamt also € 63,--.

Ein Erwachsener, der Fußball spielt, zahlt € 41,-- an den Hauptverein und € 40,-- an die Fußballabteilung, insgesamt also € 81,--


Betreibt das Mitglied mehrere Sportarten und gehört somit mehreren Abteilungen an, ist einmal der Hauptvereinsbeitrag und die jeweiligen Abteilungsbeiträge zu entrichten.

Beispiel:
Ein Erwachsener, der Tennis und Fußball spielt, zahlt im Jahr € 41,-- an den Hauptverein und € 60,-- an die Tennis- bzw. € 40,-- an die Fußballabteilung, insgesamt also € 141,--


Familienbeitrag

Der Familienbeitrag ist für Familien mit Kindern und kommt zum Tragen, sobald die Summe der Einzelbeiträge den Familienbeitrag  überschreitet. Im Familienbeitrag werden Kinder solange berücksichtigt, solange sie noch keine 18 Jahre alt sind.     

Es gibt 2 verschiedene Familienbeiträge für den Hauptverein:                                                                 

1. Familienbeitrag mit 2 Elternteilen

Dieser wird angewandt, wenn beide Elternteile dem Verein angehören, und beträgt für die ganze Familie € 88,-.

Beispiel:
Beide Eltern und  2 Kinder unter 14 Jahren sind Mitglied im FC. Vater spielt Fußball, Mutter ist im Breitensport und die beiden Kinder sind im Kinderturnen. Folgende Beiträge fallen im Jahr an: 

  Hauptverein Abteilung  
Vater € 41,- Fußball € 40,-
Mutter € 41,- Breitensport € 20,-
Kind 1 € 31,- Breitensport € 15,-
Kind 2 € 31,- Breitensport € 15,-
Summe € 144,- Summe € 90,-

Somit greift Familienbeitrag von € 88,-- statt  € 144,--.

2. Familienbeitrag mit 1 Elternteil

Dieser wird angewandt, wenn nur 1 Elternteil und mehrere Kinder dem Verein angehören, und beträgt für die ganze Familie € 63,-.

Beispiel:
Die Mutter und 3 Kinder unter 14 Jahren sind Mitglied im FC. Die Mutter ist im Breitensport, zwei  Kinder spielen Fußball, ein Kind ist im Kinderturnen. Folgende Beiträge fallen im Jahr an: 

  Hauptverein Abteilung  
Mutter € 41,- Breitensport € 20,-
Kind 1 € 31,- Breitensport € 15,-
Kind 2 € 31,- Fußball € 25,-
Kind 3 € 31,- Fußball € 25,-
Summe € 134,- Summe € 85,-

Somit greift der Familienbeitrag von € 63,-- statt € 134,--.

Beendigung der Mitgliedschaft

Der freiwillige Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss bis spätestens 1. Dezember dem Vorstand in Textform angezeigt werden, z.B per e-mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Der Austritt von Kindern und Jugendlichen bedarf des Einverständnisses eines Erziehungsberechtigten. Das Mitglied ist zur Zahlung der Beiträge sowie aller beschlossenen Umlagen und Gebühren bis zum Ende des Kalenderjahres des Mitgliedschaftsendes verpflichtet.

Stand Januar 2021